Prüfungsamt

WILLKOMMEN BEIM PRÜFUNGSAMT

Willkommen beim Prüfungsamt für Humanmedizin an der Technischen Universität München zur Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte im Auftrag der Regierung von Oberbayern.

 

Bitte klären Sie Anliegen vorzugsweise per E-Mail (pruefungsamt.med@tum.de) oder telefonisch. 

 

Unterlagen können Sie uns entweder postalisch an die Ismaninger Straße 22 zusenden, in den Briefkasten in der Nigerstraße 3 vor der Eingangstür zum Lutz werfen oder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes abgeben.

Anstatt der Originale können Sie alternativ auch beglaubigte Kopien einreichen.

Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2024

Sie können ab 14. März 2024 Ihren Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für Herbst 2024 stellen.

Bitte reichen Sie diesen dafür zunächst online zwecks Vorabprüfung bis spätestens 12. Mai 2024 auf der Seite des Prüfungsamtes ein und beachten Sie, dass Sie sich dafür grundsätzlich über die Startseite von mediTUM anmelden und oben auf den Link "Prüfungsamt" klicken müssen. Über "Meine Anträge" können Sie dann sowohl den Zulassungsantrag als auch PJ-Bescheinigungen und Famulaturanträge einreichen.

Nach Prüfung, Anerkennung und Freigabe muss der Antrag unterschrieben mit allen erforderlichen Unterlagen (im Original oder als beglaubigte Kopie) bei uns bis zum spätestens 10. Juni 2024 entweder postalisch in der Ismaninger Straße 22, per Einwurf in den großen Briefkasten unten vor dem Lutz oder durch persönliche Abgabe in der Nigerstraße 3 im Rahmen der Öffnungszeiten eingehen.

Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier auf dieser Seite, bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise in dem PDF "Checkliste und Informationen M2"  bzw. "Checkliste und Informationen M3".

Eintragungen PJ:

Bitte tragen Sie grundsätzlich immer die Angaben für alle 3 Tertiale ein und speichern die Anträge bis zur Einreichung einfach ab. Daten, die noch nicht feststehen, wie z.B. das Ausstellungsdatum oder die Fehltage, können freigelassen werden. 

Famulaturen dürfen weiterhin ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden, dies betraf auch das verlängerte SoSe 2020 (Famulaturstart: 08.08.2020, letzter möglicher Famulaturtag: 11.10.2020).

Studierenden, die ihre Famulatur Ende März/Anfang April 2020 begonnen haben, gewährt das Prüfungsamt für Humanmedizin an der TUM als absolute Ausnahmeregelung ein einmaliges "Splitting" einer Famulatur und erkennt abgeleistete Famulaturabschnitte bis zum 19.04.2020 an, sofern diese eine Mindestdauer von 2 Wochen nicht unterschreiten. Die übrigen 2 Wochen sind dann in der nächsten vorlesungsfreien Zeit und möglichst in dem gleichen Fachbereich abzuleisten, es muss sich aber nicht um dieselbe Ausbildungsstätte handeln.